6.1  Kinderbetreuung


Familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Die Gemeinde Niederglatt beteiligt sich mit Subventionen an den Betreuungskosten für Kinder, die in der Gemeinde Niederglatt wohnhaft sind. Eltern können ihre Kinder in einer Kita oder Tagesfamilie ihrer Wahl betreuen lassen. Erwerbstätige Eltern können bei der Abteilung Soziales einen Rabatt beantragen.

 

Elternbeiträge

Subventioniert wird die Betreuung in privaten Kitas und Tagesfamilien bei Erwerbstätigkeit oder während der Ausbildung sind. Die Beiträge werden für alle Betreuungsformen nach einem einheitlichen Tarifsystem berechnet. Die Subventionierung der Betreuung hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Weitere Informationen sind dem R6.1-01 Rabattreglement sowie der R6.1-02 Rabattverordnung zu entnehmen.

 

Antrag

Die Anmeldung erfolgt mit dem F6.1-01 Antragsformular (Word), welches vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Abteilung Soziales abzugeben ist.

 

Tagesfamilie

Die Betreuung in einer Tagesfamilie ist eine Alternative zur Betreuung in einer Kita. Für die Subventionierung der Betreuungskosten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Kitas.

 

Familienergänzende Kinderbetreuung im Schulalter

Für die Betreuung im schulpflichtigen Alter ist die Primarschule Niederglatt (betreuung@primarschule-niederglatt.ch) zuständig

 

 

 

 




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A6.1-01

Checkliste für Aufsichtsbericht Kinderkrippe

Dig.: Z:\Sozialamt\Checklisten

OHB6.1

SA

aktuell

A6.1-02

Leistungsvereinbarung "Pilotprojekt frühe Förderung"

Dig.: Z:\Sozialamt\Krippenaufsicht, Kinderbetreuung, Tagesmütter\Spielgruppe Scheresteipapier

OHB6.1

SA

999