6.3  Finanzielle Unterstützungen


Sozialhilfe/Persönliche Hilfe

Die Sozialhilfe erbringt wirtschaftliche Hilfe in finanziellen Notlagen und persönliche Hilfe in schwierigen Lebenssituationen durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Leistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. EinwohnerInnen der Gemeinde Niederglatt, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte fehlen (Subsidiaritätsprinzip).

 

 

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Die Hauptaufgabe des Amtes für Zusatzleistungen zur AHV/IV (6.3-98) besteht darin, einkommensschwachen AHV- und IV-RentnerInnen mit dem zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Niederglatt eine angemessene materielle Existenz zu garantieren oder ihnen mit Zusatzleistungen die selbstständige Bezahlung ungedeckter Heimkosten zu ermöglichen.

 

Unter dem Begriff "Zusatzleistungen zur AHV/IV" unterscheidet der Kanton Zürich drei Leistungsarten:

Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht, Beihilfen (BH) oder Zuschüsse (ZU) nach kantonalem Recht und Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht.

 

Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind keine Sozialhilfeleistungen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf.

 

Beihilfen (BH) sind Leistungen des Kantons Zürich. Sie können dann ausgerichtet werden, wenn AHV/IV-Renten zusammen mit den Ergänzungsleistungen für den eigentlichen Lebensbedarf nicht ausreichen und besondere Bestimmungen bezüglich Aufenthalt und Wohnsitzdauer im Kanton Zürich erfüllt sind.

 

Zuschüsse (ZU) sind Leistungen des Kantons Zürich. Reichen die Ergänzungsleistungen für die Finanzierung der Heimkosten nicht aus, können unter gewissen Voraussetzungen "kantonale Zuschüsse" ausgerichtet werden.

 

Gemeindezuschüsse sind zusätzliche Leistungen, welche die Gemeinden nach eigenen Regelungen ausrichten können. In Niederglatt werden keine Gemeindezuschüsse ausgerichtet.

 

 

Alimentenbevorschussung

Nach Art. 293 Abs.2 ZGB hat das öffentliche Recht die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes zu regeln, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Im Kanton Zürich finden sich die entsprechenden Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und der Verordnung über die Alimentenhilfe.

Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes die im massgeblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge. Diesen Anspruch haben auch Volljährige, sofern sie einen entsprechenden Rechtstitel besitzen. Die Wohnsitzgemeinde bevorschusst die Unterhaltsbeiträge bis zum Höchstbetrag einer vollen Waisen- und Kinderrente gemäss AHV/IV-Gesetzgebung (§ 23 KJHG).

Eine Bevorschussung kommt nur für Kinderunterhaltsbeiträge in Betracht; Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst.

Ein Antrag auf Bevorschussung kann beim Amt für Jugend und Berufsberatung der Bezirke Bülach und Dielsdorf eingereicht werden.

 

 

Weitere Dokumente und Reglemente:

R6.3-01 Statuten des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

 




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A6.3-02

Handbuch VRSG

Dig.: Z:\IPV\Handbuch VRSG

OHB6.3

StA

aktuell

A6.3-04

Nachmeldungen (bis Umstellung VRSG April 2018)

Dig.: Z:\IPV\Nachmeldungen (bis Umstellung VRSG April 2018)

OHB6.3

StA

15

A6.3-05

Archivplan Sozialamt

Dig.: Z:\Sozialamt\Büro\Archiv

OHB6.3

SA

aktuell

A6.3-08

Quartalsabrechnungen ZL

Dig.: Z:\Zusatzleistungen\Abrechnungen

OHB6.3

ZL

15

A6.3-09

Beihilfe Bezüge aufgehobene Fälle

Dig.: Z:\Zusatzleistungen\10Jahreskontrolle

OHB6.3

ZL

aktuell

A6.Dig.: Z:\Zusatzleistungen\10Jahreskontrolle

Alimentenbevorschussung/Einzelne Fälle

Hängeregister: S2.03

OHB6.3

SA

15

A6.3-12

Altersbeihilfe/Verordnung

Hängeregister: S3.02.1

OHB6.3

SA

999

A6.3-13

Internes Handbuch zur Sozialhilfe

Dig.: Z:\Sozialamt\Handbuch und Z:\Sozialhandbuch

OHB6.3

SA

akutell

A6.3-14

W&W Kontoauszüge

Dig.: Z:\Sozialamt\W&W Kontenauszüge

OHB6.3

SA

15