6.4  KESB


Die KESB Bezirk Dielsdorf ist seit dem 01. Januar 2013 zuständig zur Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den 22 Gemeinden des Bezirks Dielsdorf.

 

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein.




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A6.4-01

Abklärungen Kinderschutzmassnahmen

Hängeregister: V4.02.4

OHB6.4

SG

10

A6.4-02

Abklärungen vormundschaftliche Massnahmen

Hängeregister: V4.02.4

OHB6.4

SG

10

A6.4-03

ZV Sozialdienste Zürcher Unterland OHB6.4 H aktuell