Die Gemeinden sind verpflichtet die Bürger über sämtliche Entscheide zu informieren. Gemäss dem Gemeindegesetz § 7 hat jede Gemeinde ein Publikationsorgan zu bestimmen. Das öffentliche Publikationsorgan der Gemeinde Niederglatt ist die Gemeinde-Homepage. Diverse Veröffentlichungen von Informationen und Entscheiden werden auch im Amtsblatt publiziert. Die Vorlagen und Informationen werden nach Absegnung des Gemeindepräsidenten oder Gemeindeschreibers an die Öffentlichkeit gebracht.
R1.08-5.1 Reglement über die amtlichen Publikationen
R1.8-01 Nutzungsbedingungen www.niederglatt-zh.ch
R1.8-02 Leitlinie zur Informationssicherheit
R1.8-03 Weisung zur Informationssicherheit
R1.8-04 Rollen- und Berechtigungskonzept zur Informationssicherheit
Output des Prozesses
Ident | Beschreibung | Referenz | Ort | Dauer |
---|---|---|---|---|
A1.8-01 |
Mitteilungsblatt
Dig.: Z:\Mitteilungsblatt_AdobeInDesign |
OHB1.8 | ES |
10 |