Die Gemeinden sind verpflichtet die Bürger über sämtliche Entscheide zu informieren. Gemäss dem Gemeindegesetz § 7 hat jede Gemeinde ein Publikationsorgan zu bestimmen. Das öffentliche Publikationsorgan der Gemeinde Niederglatt ist der Zürcher Unterländer. Diverse Veröffentlichungen von Informationen und Entscheide werden auch im Amtsblatt publiziert oder auf der Homepage aufgeschalten. Die Vorlagen und Informationen werden nach Absegnung des Gemeindepräsidenten oder Gemeindeschreibers an die Öffentlichkeit gebracht.
R1.8-01 Nutzungsbedingungen www.niederglatt-zh.ch
R1.8-02 Leitlinie zur Informationssicherheit
R1.8-03 Weisung zur Informationssicherheit
R1.8-04 Rollen- und Berechtigungskonzept zur Informationssicherheit
Output des Prozesses
Ident | Beschreibung | Referenz | Ort | Dauer |
---|---|---|---|---|
A1.8-01 |
Mitteilungsblatt
Dig.: Z:\Mitteilungsblatt_AdobeInDesign |
OHB1.8 | ES |
10 |