Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes |
Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen. Diesen Auftrag erfüllt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz durch:
Entnehmen Sie genauere Bestimmungen der Zivilschutzorganisation der Vereinbarung (Anschlussvertrag) ZSO RONN (R5.2-01).
|
|
Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen |
Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht die grösste Herausforderung für den Schutz der Bevölkerung dar, insbesondere weil sie aufgrund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft, der steigenden Verletzlichkeit von Infrastrukturen und der hohen Wertdichte zu immer grösseren Schäden führen. Der Risikobericht 2015 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS bezeichnet beispielsweise als grösste Risiken eine Strommangellage und eine Pandemie. Daneben gibt es eine ganze Reihe von weiteren Katastrophen und Notlagen, die ebenfalls ein grosses Risiko darstellen. Der Bevölkerungsschutz ist deshalb heute auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Bereitschaft für die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts ist herabgesetzt.
|
|
Verbundsystem von fünf Partnerorganisationen |
Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Die Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz tragen dabei die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig.
|
|
RFO RONN | Regionale Führungsorganisation RONN (RFO-RONN) Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Genaue Bestimmungen könnten Sie der Vereinbarung (Zusammenarbeitsvertrag) RFO RONN (R5.2-02) entnehmen.
Organisation RFO Die RFO RONN besteht aus dem Führungsrat, dem Chef RFO und Stabschef, drei Fachbereichsleitern (FBL Stab) und Fachbereichsleitern der jeweiligen RONN-Gemeinden. Sie wird im Ernstfall vom Führungsrat der RFO und in normalen Lagen vom Chef RFO geführt bzw. überwacht. Letztlich sind durch die koordinierende Funktion der RFO alle kommunalen und regionalen Einsatzkräfte und -mittel in die RFO RONN eingebunden. |
|