1.5  Finanzielle Führung


Neben den Kernaufgaben 'Budget', 'Rechnungsführung' und 'Finanz- und Investitionsplanung' fallen weitere Gebiete in den Aufgabenbereich der Finanzverwaltung. Sie ist verantwortlich für die finanztechnisch korrekte Abwicklung von Geschäften aller Art. Jede Abteilung der Gemeindeverwaltung hat Schnittstellen zur Finanzverwaltung. Die Abteilungen arbeiten unter anderem im Budgetierungsprozess, bei der Debitoren-, Kreditorenbuchhaltung sowie der Auszahlung von Zusatz- und Sozialleistungen zusammen. Auch zu Behörden bestehen verschiedene Schnittstellen (Budget- und Investitionsplanung, Ausgabenbewilligung usw.).

 

Die Finanzverwaltung Niederglatt führt die Finanzbuchhaltung der Politischen Gemeinde, der Primarschulgemeinde sowie der Reformierten Kirchgemeinde.

 

Budget

Das Budget stellt den Haushaltsplan für ein Rechnungsjahr dar. Es werden alle Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen berücksichtigt und die notwendigen Mittel im Budget eingestellt. Das Budget wird von der Gemeindeversammlung genehmigt.

 

Jahresrechnung

Die Jahresrechnung gewährleistet eine klare, vollständige und wahrheitsgetreue Übersicht über den Gemeindehaushalt, das Vermögen und die Schulden. Während des Jahres werden alle Geschäftsvorfälle im Hauptbuch festgehalten. Die Haushaltführung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, des Haushaltsgleichgewichts, der Wirtschaftlichkeit, des Verursacherprinzips und des Verbots der Zweckbindung von Gemeinde- und Grundsteuern. Am Jahresende wird die Buchhaltung abgeschlossen und in der Jahresrechnung dargestellt. Sie wird von der Gemeindeversammlung genehmigt.

 

Finanz- und Aufgabenplan

Im Finanz- und Aufgabenplan werden Informations- und Entscheidungsgrundlagen für die mittel- bis langfristige Finanzpolitik bereitgestellt. Die Aufbereitung erfolgt, unter Mitwirkung von Behördenvertretern, durch einen externen Finanzberater. Der Finanzplan wird der Gemeindeversammlung gleichzeitig mit der Budgetvorlage zur Kenntnis gebracht.

 

Kreditorenbuchhaltung

Über die Kreditorenbuchhaltung werden (Lieferanten-)Rechnungen bewirtschaftet. Eingehende Rechnungen werden beglichen nachdem sie, mit den nötigen Angaben versehen, von den zuständigen Abteilungen bzw. Ressortvorständen auf die Richtigkeit geprüft und mit dem Visum des Finanzvorstandes zur Zahlung freigegeben sind.

 

Debitorenbuchhaltung

Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Rechnungsstellung von unter anderem Wasser-, Abwasser-, Kehrichtgebühren sowie von Miet- und Pachtzinsen. Diese und die in den Verwaltungsabteilungen erstellten Rechnungen (z.B. Baubewilligungen, Einwohnerkontrollgebühren, etc.) werden in der Finanzverwaltung über die Debitorenbuchhaltung zentral bewirtschaftet. Offene Rechnungen werden periodisch nach Fälligkeit überprüft, gemahnt und allenfalls wird das Betreibungsverfahren eingeleitet.

 

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung wird für Politische Gemeinde, die Primarschulgemeinde und für die Reformierte Kirche geführt. Neben monatlichen Auszahlungen für Stunden- und Monatslöhne werden auch die jährlichen Entschädigungen an Behördenmitglieder und nebenamtliche Funktionäre vergütet. Am Jahresende wird über die Sozialversicherungen (AHV/ALV/IV, Unfall- und Krankentaggeldversicherung) abgerechnet und zum Jahresbeginn verschickt die Finanzverwaltung die Lohnausweise.

 

Versicherungswesen

Im Bereich Versicherungswesen werden die Policen zu den, je nach Bedürfnis, abgeschlossenen Personen-, Sach-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen betreut. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

 

Mittelbewirtschaftung

Damit die Zahlungsbereitschaft der Gemeinde gewährleistet ist, muss die Finanzverwaltung den Einsatz der Geldmittel planen. Dies gilt nicht nur für die kurzfristige Liquidität. Die langfristige Planung der Mittelbewirtschaftung (Geldanlagen und Schulden) sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Finanzverwaltung, die in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzvorstand wahrgenommen werden.

 

Grundstückgewinnsteuer

Wird ein Grundstück mit Gewinn verkauft, löst dies grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuer aus. Die Grundstückgewinnsteuer wird ausschliesslich zu Gunsten der politischen Gemeinde erhoben. Die Vorbereitung der Einschätzung obliegt dem Gemeindesteueramt, die Einschätzung erfolgt durch den Gemeinderat.

 

Weitere Aufgaben der Finanzverwaltung:

Erstellung von diversen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorgaben; Abrechnung von Bau- und Anschaffungskrediten zuhanden von Gemeinderat oder Gemeindeversammlung; Gebühren- und Mehrwertsteuerabrechnungen; Unterstützung des Gemeinderates bei der Ausarbeitung von Beschlüssen aus dem Finanzbereich; u.a.

 

Ergänzende Informationen und Statistiken zu den Finanzen finden Sie hier:

Statistisches Amt Kanton Zürich

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Eidgenössische Finanzverwaltung

Diverse Reglemente:

R1.5-1.1 Submissionsrichtlinien

R1.05-5.1 Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Niederglatt

R1.05-3 Entschädigungsverordnung der Politischen Gemeinde Niederglatt

R1.05-3.1 Entschädigungsreglement der Politischen Gemeinde Niederglatt

R1.05-5 Gebührenverordnung (GebVO) der Politischen Gemeinde Niederglatt

R1.05-5.2 Gebührenreglement der Schule Niederglatt




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A1.5-01

Arbeitsliste

Dig.: Z:\Finanzsekretärin\Gutsverwaltung\Korrespondenz

OHB1.5

F

aktuell

A1.5-02

Liste Finanzvermögen

Dig.: Z:\Finanzbuchhaltung\1\Inventar

OHB1.5

F

999

A1.5-03

Vereinsbeiträge

Dig.: Z:\Finanzbuchhaltung\1\Vereine

OHB1.5

FB

10

A1.5-04

Budget

Dig.: Z:\Finanzsekretärin\1Budget

OHB1.5

F

999

A1.5-05

Rechnungen (z.B. Rechnung 2018)

Dig.: Z:\Finanzsekretärin\2Rechnung

OHB1.5

F

999

A1.5-06

Finanzpläne

Dig.: Z:\Finanzsekretärin\3Finanzplan

OHB1.5

F

999

A1.5-10

Div. Briefvorlagen

Dig.: Z:\Vorlagen NEUES LOGO\Finanzverwaltung\Briefvorlagen

OHB1.5

FB

aktuell

A1.5-11

Div. Schreiben betreffend Betreibungen

Dig.: Z:\Vorlagen NEUES LOGO\Finanzverwaltung\Simone Lehmann\Betreibungen

OHB1.5

FB

aktuell

A1.5-12

Div. Übermittlungszettel

Dig.: Z:\Vorlagen NEUES LOGO\Finanzverwaltung\Übermittlungszettel

OHB1.5

FB

aktuell

A1.5-13

Anleitungen FIS

Dig.: Z:\Finanzbuchhaltung\FIS\Anleitungen FIS

OHB1.5

FB

aktuell

A1.5-17

Gemeindestundenlohn ab 01.04.2018

Dig.: Z:\HR Personalmanagement\Gemeinde\Gesetzliche Grundlagen (VO, Reglem., GR-Beschlüsse)

OHB1.5

F

999

A1.5-18

Stundenlohn Bibliothek ab 01.04.2018

Dig.: Z:\HR Personalmanagement\Gemeinde\Gesetzliche Grundlagen (VO, Reglem., GR-Beschlüsse)

OHB1.5

F

999

A1.5-19

Regelung Parkkartenbezug Personal

Dig.: Z:\HR Personalmanagement\Gemeinde\Gesetzliche Grundlagen (VO, Reglem., GR-Beschlüsse)

OHB1.5

F

999

A1.5-20

Präzisierung Behördenentschädigung

Dig.: Z:\HR Personalmanagement\Gemeinde\Gesetzliche Grundlagen (VO, Reglem., GR-Beschlüsse)

OHB1.5

F

999

A1.5-21

Staatsbeiträge Sozialhilfe

Dig.: Z:\Sozialamt\Staatsbeiträge

OHB1.5

SA

15