Veranlagung und Bezug der Steuern
Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgt in der Schweiz auf Grund einer Steuererklärung, die dem Steuerpflichtigen zugestellt wird und von diesem wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen ist (Selbstveranlagung). Die Steuererklärung ist bis zum vom Kanton festgesetzten Abgabetermin bei der zuständigen Amtsstelle einzureichen. In der Regel kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Wird die Frist versäumt, so wird unter Ansetzung einer neuen Frist gemahnt. Reicht der Steuerpflichtige trotz Mahnung seine Steuererklärung nicht ein, so wird er von Amtes wegen (nach pflichtgemässem Ermessen) veranlagt.
Nach Einreichung der ausgefüllten und mit den erforderlichen Beilagen sowie der Unterschrift versehenen Steuererklärung setzt die Veranlagungsbehörde in der Regel die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest.
Enthält die Steuererklärung eindeutig irrtümliche Angaben, so werden diese von Amtes wegen korrigiert. Sind schliesslich die steuerbaren Faktoren festgelegt, wird auf Grund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt.
Die Veranlagung wird dem Pflichtigen schriftlich mittels Einschätzungsentscheid eröffnet. Dieser Entscheid enthält die massgebenden Steuerfaktoren für das betreffende Jahr. Im Weiteren wird in der Eröffnung auf das Rechtsmittel (in der Regel Einsprache) hingewiesen und angegeben, in welcher Form, innert welcher Frist und an welche Behörde die Einsprache zu richten ist.
Wird gegen den ordnungsgemäss zugestellten Einschätzungsentscheid innert der gesetzten Frist nicht Einsprache erhoben, so erwächst er in Rechtskraft. Rechtskräftige Veranlagungen können jedoch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen mittels Nachsteuerverfahrens geändert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie ungenügend sind, zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrugs. Zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden rechtskräftige Veranlagungen berichtigt, wenn Revisionsgründe (z.B. neue erhebliche Tatsachen oder entscheidende Beweismittel) vorliegen.
Der Steuerbezug
Die Staats- und Gemeindesteuern werden durch das Gemeindesteueramt mit gemeinsamer Steuerrechnung bezogen. Es stellt ebenso die Rechnung für die Zinsen. Schlussrechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.
Das Gemeindesteueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für fällige Steuerbeträge Zahlungserleichterungen in Form von Stundung oder Ratenzahlungen bewilligen. Gesuche um Bewilligung von Zahlungserleichterungen sind in der Regel schriftlich und mit hinreichender Begründung einzureichen und vom Gemeindesteueramt unter Hinweis auf die Zinspflicht schriftlich zu beantworten. In der Regel werden maximal 6 Ratenzahlungen gewährt. Bei Vorliegen von Vermögen kann jedoch eine Ratenzahlung verweigert werden.
Viele Bezugsangelegenheiten der Staats- und Gemeindesteuern können Sie nach erfolgreicher Registrierung selbständig vornehmen unter: Ihr Online Steuerkonto
Der Bezug der Direkten Bundessteuer erfolgt separat durch das Kantonale Steueramt Zürich.
Weitere Informationen können Sie der Homepage "Weisung der Finanzdirektion über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern" entnehmen.
Weitere Merkblätter und Formulare:
F2.3-01 Steuererlassgesuch - Fragebogen zum Erlassgesuch (WORD)
F2.3-99 Existenzminimumberechnung
D2.3-01 Quellensteuer 2014: Entscheidungsraster für die Tarifeinstufungen
Output des Prozesses
Ident | Beschreibung | Referenz | Ort | Dauer |
---|---|---|---|---|
A2.3-01 |
Monatsabschluss
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\1 Monatsabschluss |
OHB2.3 | StA |
aktuell |
A2.3-02 |
Jahresabrechnungen
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\2 Jahresabrechnungen - Jahresarbeiten |
OHB2.3 | StA |
20 |
A2.3-03 |
Offene Veranlagungen
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\3 Offene Veranlagungen |
OHB2.3 | StA |
aktuell |
A2.3-04 |
Abklärung VR im Ausland
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\5 Abklärung VR im Ausland |
OHB2.3 | StA |
5 |
A2.3-05 |
Checkliste Jahresabschluss
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\2 Jahresabrechnungen - Jahresarbeiten |
OHB2.3 | StA |
aktuell |
A2.3-06 |
Checkliste Monatsabschluss
Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\1 Monatsabschluss\2018 |
OHB2.3 | StA |
aktuell |
A2.3-07 |
Mutationen
Dig.: Z:\Steueramt\Mutationen |
OHB2.3 | StA |
aktuell |
A2.3-08 |
Grundsteuern abgeschlossene Fälle
Dig.: Z:\Grundsteuern\Abgeschlossene Fälle, einzelne Dossiers |
OHB2.3 | F |
999 |
A2.3-09 |
Grundsteuern Beurkundungsanzeigen
Dig.: Z:\Grundsteuern\Beurkundungsanzeigen |
OHB2.3 | F |
999 |
A2.3-10 |
Grundsteuern Einschätzungsvorschlag
Dig.: Z:\Grundsteuern\Einschätzungsvorschlag |
OHB2.3 | F |
999 |
A2.3-11 |
Handänderungsanzeigen
Dig.: Z:\Grundsteuern\Handänderungsanzeigen |
OHB2.3 | ES |
999 |
A2.3-12 |
Grundsteuern Kursunterlagen
Dig.: Z:\Grundsteuern\Kursunterlagen |
OHB2.3 | F |
aktuell |
A2.3-13 |
Grundsteuern prov. Berechnungen
Dig.: Z:\Grundsteuern\prov. Berechnungen |
OHB2.3 | F |
... |
Steuerfuss | OHB2.3 | H | aktuell |