2.3  Steuererhebung


Veranlagung und Bezug der Steuern

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern erfolgt in der Schweiz auf Grund einer Steuererklärung, die dem Steuer­pflichtigen zugestellt wird und von diesem wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen ist (Selbstveranlagung). Die Steuererklä­rung ist bis zum vom Kanton festgesetzten Abgabetermin bei der zuständigen Amtsstelle einzureichen. In der Regel kann eine Frist­verlängerung beantragt werden. Wird die Frist versäumt, so wird unter Ansetzung einer neuen Frist gemahnt. Reicht der Steuer­pflichtige trotz Mahnung seine Steuererklärung nicht ein, so wird er von Amtes wegen (nach pflichtgemässem Ermessen) veranlagt.

 

Nach Einreichung der ausgefüll­ten und mit den erforderlichen Beilagen sowie der Unterschrift versehenen Steuererklärung setzt die Veranlagungsbehörde in der Regel die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest.

 

Enthält die Steuererklärung ein­deutig irrtümliche Angaben, so werden diese von Amtes we­gen korrigiert. Sind schliess­lich die steuerbaren Faktoren festgelegt, wird auf Grund des Steuertarifs der Steuerbetrag bestimmt.

 

Die Veranlagung wird dem Pflichtigen schriftlich mittels Einschätzungsentscheid eröffnet. Dieser Entscheid enthält die massgebenden Steuerfaktoren für das betreffende Jahr. Im Weiteren wird in der Eröffnung auf das Rechtsmittel (in der Regel Einsprache) hingewiesen und angegeben, in welcher Form, innert welcher Frist und an welche Behörde die Einsprache zu rich­ten ist.

 

Wird gegen den ordnungsgemäss zugestellten Einschätzungsentscheid innert der gesetzten Frist nicht Einsprache erhoben, so er­wächst er in Rechtskraft. Rechtskräftige Veranlagungen können jedoch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen mittels Nachsteuerver­fahrens geändert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie ungenügend sind, zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrugs. Zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden rechtskräftige Veranlagungen berichtigt, wenn Revisionsgründe (z.B. neue erhebliche Tatsachen oder entscheidende Beweismit­tel) vorliegen.

 

 

Der Steuerbezug

Die Staats- und Gemeindesteuern werden durch das Gemeindesteueramt mit gemeinsamer Steuerrechnung bezogen. Es stellt ebenso die Rechnung für die Zinsen. Schlussrechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen.

Das Gemeindesteueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für fällige Steuerbeträge Zahlungserleichterungen in Form von Stundung oder Ratenzahlungen bewilligen. Gesuche um Bewilligung von Zahlungserleichterungen sind in der Regel schriftlich und mit hinreichender Begründung einzureichen und vom Gemeindesteueramt unter Hinweis auf die Zinspflicht schriftlich zu beantworten. In der Regel werden maximal 6 Ratenzahlungen gewährt. Bei Vorliegen von Vermögen kann jedoch eine Ratenzahlung verweigert werden.

Viele Bezugsangelegenheiten der Staats- und Gemeindesteuern können Sie nach erfolgreicher Registrierung selbständig vornehmen unter: Ihr Online Steuerkonto

 

  • Einsicht ins Steuerkonto
  • Anzeige ausstehender Zahlungen
  • Antrag für Zahlungsvereinbarungen für Schlussrechnungen
  • Bestellung Abonnement (jährliche ESR-Anzahl) für die provisorische Steuerrechnung
  • Bestellung Einzahlungsscheine ohne Betrag (ESR+)
  • Aufbereitung von eBanking-Informationen
  • Verwaltung des Auszahlungskontos

 

Der Bezug der Direkten Bundessteuer erfolgt separat durch das Kantonale Steueramt Zürich.

 

Weitere Informationen können Sie der Homepage "Weisung der Finanzdirektion über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern" entnehmen.

 

Weitere Merkblätter und Formulare:

F2.3-01 Steuererlassgesuch - Fragebogen zum Erlassgesuch (WORD)

F2.3-99 Existenzminimumberechnung

D2.3-01 Quellensteuer 2014: Entscheidungsraster für die Tarifeinstufungen

 




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A2.3-01

Monatsabschluss

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\1 Monatsabschluss

OHB2.3

StA

aktuell

A2.3-02

Jahresabrechnungen

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\2 Jahresabrechnungen - Jahresarbeiten

OHB2.3

StA

20

A2.3-03

Offene Veranlagungen

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\3 Offene Veranlagungen

OHB2.3

StA

aktuell

A2.3-04

Abklärung VR im Ausland

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\5 Abklärung VR im Ausland

OHB2.3

StA

5

A2.3-05

Checkliste Jahresabschluss

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\2 Jahresabrechnungen - Jahresarbeiten

OHB2.3

StA

aktuell

A2.3-06

Checkliste Monatsabschluss

Dig.: Z:\Steueramt\1 Jahresabschluss - Auswertungen - Meldungen\1 Monatsabschluss\2018

OHB2.3

StA

aktuell

A2.3-07

Mutationen

Dig.: Z:\Steueramt\Mutationen

OHB2.3

StA

aktuell

A2.3-08

Grundsteuern abgeschlossene Fälle

Dig.: Z:\Grundsteuern\Abgeschlossene Fälle, einzelne Dossiers

OHB2.3

F

999

A2.3-09

Grundsteuern Beurkundungsanzeigen

Dig.: Z:\Grundsteuern\Beurkundungsanzeigen

OHB2.3

F

999

A2.3-10

Grundsteuern Einschätzungsvorschlag

Dig.: Z:\Grundsteuern\Einschätzungsvorschlag

OHB2.3

F

999

A2.3-11

Handänderungsanzeigen

Dig.: Z:\Grundsteuern\Handänderungsanzeigen

OHB2.3

ES

999

A2.3-12

Grundsteuern Kursunterlagen

Dig.: Z:\Grundsteuern\Kursunterlagen

OHB2.3

F

aktuell

A2.3-13

Grundsteuern prov. Berechnungen

Dig.: Z:\Grundsteuern\prov. Berechnungen

OHB2.3

F

...

A2.3-14

Steuerfuss OHB2.3 H aktuell