Gemeindestrassen sind Strassen, die dem allgemeinen Verkehr innerhalb einer Ortschaft dienen oder die Verbindung zwischen Quartieren oder mit einer Nachbargemeinde oder einer Kantonsstrasse herstellen. Die Kantonsstrassen sind vom Kanton und die Gemeindestrassen von den politischen Gemeinden zu erstellen oder auszubauen. Vorbehalten bleiben Baupflichten gemäss Planungs- und Baugesetz. Die Gemeinden finanzieren ihre eigene Strasseninfrastruktur überwiegend mit eigenen Budgetmitteln. Teilweise erhalten sie Beiträge vom Kanton.
Umfang
Die Baupflicht umfasst alle Teile der Strasse und die zugehörigen Nebenanlagen. Sie erstreckt sich überdies auf