Wir sind für die Abwasserreinigung zuständig. Das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben von diversen Gemeinden fliesst via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage Fischbach-Glatt (ARA) und wird dort gereinigt. Es besteht ein Zweckverband zwischen diverser Gemeinden unter dem Namen "Abwasserreinigung Fischbach-Glatt (R7.5-03)". Dieser bezweckt den Bau, Erweiterungen, Sanierungen und den Betrieb der Anlage. Weitere Informationen können Sie der Verordnung über die Gebühren der Siedlungsentwässerungsanlagen (R7.5-01) sowie der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (R7.5-02) entnehmen. Bei Fragen betreffend den Abwassergebühren kann Ihnen das Tarifblatt (D7.5-01) weiterhelfen.
Output des Prozesses
Ident | Beschreibung | Referenz | Ort | Dauer |
---|---|---|---|---|
A7.5-01 |
Schätzungsergebnisse
Dig.: Z:\Finanzbuchhaltung\1\Schätzungsergebnisse |
OHB7.5 | FB |
10 |
ZV Abwasserreinigung Fischbach-Glatt | OHB7.5 | H | aktuell | |
A7.5-03 |
GR-Beschluss Gebühren Siedlungsentwässerungsanlagen Neufestsetzung der Gebührentarife per 01.10.2011
Dig.: Z:\Verordnungen Niederglatt\Abwasserversorgung |
OHB7.5 | F |
999 |