6.2  AHV


Die AHV-Zweigstelle erteilt Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der Ausgleichskassen. Sie nimmt Korrespondenzen entgegen und leitet diese an die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) weiter.

 

Merkblätter und weitere Informationen finden Sie auf der Website der AHV www.ahv-iv.ch, der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich www.svazurich.ch und der Gründungsplattform des Kantons Zürich www.gruenden.ch.