7.3  Parkieren


Seit dem 01.01.2018 gilt in Niederglatt das neue R7.3-01 Parkierungsreglement (R7.3-02 Ausführungsbestimmungen zum Parkierungsreglement).

 

  • Das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Politischen Gemeinde Niederglatt ist gebührenpflichtig und/oder zeitlich beschränkt. Für das Parkieren gilt werktags (Mo-Sa) während 24 Stunden eine Zeitbeschränkung von 6 Stunden. Das Parkieren von bis zu 6 Stunden ist gebührenfrei. Es muss daher im Fahrzeug entweder eine Parkkarte oder Parkscheibe hinterlegt werden.

 

  •  Grundsätzlich gelten das Strassenverkehrsgesetz sowie Art. 19 der Verkehrsregelnverordnung (Parkieren im Allgemeinen).

 

  • Auf Strassen mit weiss markierten Parkfeldern darf nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Die maximale Gratis-Parkdauer beträgt 6 Stunden und muss mit der blauen Parkscheibe hinterlegt sein.

 

  • Auf Strassen mit blau markierten Parkfeldern gilt die Signalisationsverordnung (60 Minuten, Bsp. Ankunft 15.31 Uhr, Parkscheibe kann auf 16.00 Uhr gestellt werden, Parkzeit bis 17.00 Uhr).

 

  • Einwohner der Gemeinde (inkl. Wochenaufenthalter), Einwohner mit deren Firmenfahrzeugen (Firmensitz nicht in der Gemeinde Niederglatt), Gewerbebetriebe und Handwerker mit Firmensitz in Niederglatt und Mitarbeiter von örtlichen und externen Gewerbebetrieben, mit einem aktuellen gewerblichen Bezug in der Gemeinde können für ihr Fahrzeug eine Dauerparkkarte erwerben.

 

  • Die signalisierte Parkzeitbeschränkung ist einzuhalten. Mit einer Tageskarte für Fr. 5.00 kann man für 24 Stunden parkieren. Im Fahrzeug dürfen maximal 2 Tagesparkkarten hinterlegt werden.

 

  • Für schwere Motorwagen, Lastwagen, Lastwagen mit Anhänger, Sattelmotorfahrzeuge und Anhänger werden weiss markierte und signalisierte Parkfelder zur Verfügung gestellt. Die maximal zulässige Parkdauer wird vor Ort signalisiert.

 

  • Auf privaten, bzw. privat bewirtschafteten Parkflächen, gelten andere Regeln. Bitte beachten Sie die entsprechende Signalisation.

 

Das Formular „F7.3-01 Bestellformular Parkkarte (WORD)" ist zusammen mit den notwendigen Unterlagen der Gemeindeverwaltung einzureichen. Anschliessend wird eine Rechnung versendet. Sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, wird die Parkkarte umgehend per Post versendet. Das Formular „Bestellung Parkkarte“  kann auch am Schalter „Einwohnerkontrolle und Sicherheit“ mit den notwendigen Unterlagen abgegeben und bar bezahlt werden. Die Parkkarte wird anschliessend direkt ausgehändigt.

 

Diverse Dokumente:

D7.3-01 Parkieren in Niederglatt - Neues Parkierungsreglement ab 01.01.2018 auf dem gesamten Gemeindegebiet

D7.3-02 MZR Eichi Situationsplan Parkplatz (gross)

D7.3-03 MZR Eichi Situationsplan Parkplatz (klein)