5.4  Feuerwehr


Leistungsvorgaben GVZ

Mit dem Ersteinsatz muss die Feuerwehr in der Lage sein, mit zwei voneinander unabhängigen Interventionen, die Rettung sowie den Einsatz für die Brandbekämpfung, bis 10 Minuten in überwiegend dicht besiedeltem und bis 15 Minuten in überwiegend dünn besiedeltem Gebiet, ab Alarmierung mit mindestens 10 AdF durchzuführen. Bis 30 Minuten müssen mindestens 30AdF im Einsatz stehen.

 

Kernaufgabe

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation mit der Aufgabe, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d. h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen, wobei der Menschenrettung die oberste Priorität zukommt.

 

Minimaler Sollbestand Vorgabe Feuerwehr 2020 der GVZ

Feuerwehrorganisationen brauchen zur Erfüllung dieses Auftrags einen Mindestbestand an Personal. Bisher war je nach Kategorie (Ortsfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr) ein einheitlicher Mindestbestand vorgegeben. Andere Einflussfaktoren wie die Gemeindegrösse oder das Gefahrenpotenzial wurden hingegen nicht als Bemessungskriterien berücksichtigt. Weitere wesentliche Aspekte wie beispielweise die Verfügbarkeit der Feuerwehrleute während der Arbeitszeit (Tagesverfügbarkeit) die Einsatzerfahrung und insbesondere auch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden wurden ebenfalls ausser Acht gelassen.

 

Zusammenarbeit mit Niederhasli

Um die Vorgaben der Gebäudeversicherung (GVZ) während dem Tag zu erfüllen haben sich die Feuerwehren Niederhasli und Niederglatt zu einer Zusammenarbeit entschlossen.

 

R5.4-02 Richtlinie für die Jugendfeuerwehr Niederglatt

 




Output des Prozesses


Ident Beschreibung Referenz Ort Dauer

A5.4-01

Inventar Feuerwehr

Dig.: Z:\Finanzbuchhaltung\1\Inventar

OHB5.4

FB

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